Das Modell bleibt fachlich hinter den Anforderungen zurück, die man an eine öffentliche Straßenbaumaßnahme stellen sollte. Einfache Asphaltüberbauungen von „Sandpisten“ müssen weiterhin als Provisorium erkennbar bleiben. Sie verfügen weder über einen DIN-gerechten Unterbau, noch sind sie breiter als 3,50 Meter. Zudem fehlt eine fachtechnisch geplante Regenentwässerung.
Wir lehnen die Einführung dieses Verfahrens ab, da es einen Versuch darstellt, das Erschließungsbeitragsrecht – wie es im Baugesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland und im Land Brandenburg geregelt ist – zu Lasten der Allgemeinheit auszuhöhlen. Darüber hinaus ist das Verfahren nicht auf jede „unerschlossene Straße“ anwendbar, was den Grundsatz der Gleichbehandlung der Anlieger erheblich verletzt. In ihrer Antragsformulierung schließt die Antragstellerin zudem zahlreiche Straßen aus, die für die Wegesicherung zu Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kitas oder ähnlichen Einrichtungen notwendig sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Straßen, bei denen „zufällig“ keine ausreichenden Regenwasserversickerungsmöglichkeiten vorhanden sind.
Obwohl das Modell kurzfristig Entlastung zu versprechen scheint, wird langfristig ein Anstieg der Folgekosten erwartet. Wir setzen uns für Transparenz, Gerechtigkeit und fachlich fundierte Entscheidungen im Straßenbau ein. Das bedeutet, dass Kosten nicht auf Dritte abgewälzt, bestehende Regeln nicht umgangen und Lösungen nicht auf das Niveau von Provisorien reduziert werden dürfen. Straßen sind Teil der Daseinsvorsorge und Infrastruktur – sie verdienen langfristige Qualität und rechtlich saubere Verfahren. Aus diesen Gründen konnten wir diesem Antrag nicht zustimmen.
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