Pflanzen Sie einen Baum Lassen Sie Ihre Pflanzung finanziell fördern
Die Pflanzzeit beginnt - es ist Zeit, den Garten neu anzulegen, zu gestalten oder zu ergänzen.
Eine gute Nachricht: Nach den Vorgaben der Umweltförderrichtlinie unterstützt die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern finanziell mit bis zu 50€ pro Baum
Wer den Baum des Jahres (2022: Rotbuche; 2023: Moorbirke) pflanzt, kann sich sogar über 150€ freuen.
Auszug aus der Umweltförderrichtlinie*
"§ 2 Förderfähige Maßnahmen und Projekte
Durch die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow werden folgende Maßnahmen gefördert:
1. Anpflanzungen auf Privatgrundstücken
Hochstämmige Obstbäume, mindestens 6 bis 8 cm Umfang; Fördersatz: bis zu 10,00 € pro Baum
Pflanzung von Laubbäumen, Hochstamm mindestens 10 bis 12 cm Umfang (siehe Liste in der Anlage); Fördersatz: bis zu 50,00 € pro Baum, 3 Bäume je Grundstück / Jahr
Pflanzung von einheimischen bzw. traditionell in Bauerngärten verwendeten Einzelsträuchern (vgl. Liste) mindestens 80 bis 100 cm hoch; Fördersatz: bis zu 5,00 € pro Strauch
Anpflanzung einer Hecke aus einheimischen bzw. traditionell in Bauerngärten verwendeten Gehölzen (vgl. Liste); Fördersatz: bis zu 3,00 € pro laufenden Meter Hecke
2. Alljährlich im Herbst bestimmt das „Kuratorium Baum des Jahres“ der Dr. Silvius Wodarz Stiftung den Baum des Jahres für das darauf folgende Jahr. Die Gemeinde fördert die
Anpflanzung des „Baum des Jahres“ auf Privatgrundstücken, mindestens Hochstamm 10 bis 12 cm Umfang (sofern aus pflanzenphysiologischen Gründen nicht als Hochstamm verfügbar: Solitär, vier mal verpflanzt mit Ballen, mindestens 175 cm hoch); Fördersatz: bis zu 150,00 € pro Baum, 1 Baum je Grundstück/Jahr
3. Die Gemeinde fördert durch die Bereitstellung von Laubcontainern in der Gemeinde die Entsorgung des Laubes von Straßenbäumen. Die Laubcontainer sollen flächendeckend, vorrangig an den Alleestraßen in der Gemeinde aufgestellt werden. Die genauen Standorte und Zeiten werden im Gemeindejournal veröffentlicht.
4. Die Gemeinde unterstützt die Entfernung der Raupen und Nester des baumschädlichen Insektes „Eichenprozessionsspinner“ auf privaten Wohn- und Erholungsgrundstücken im Geltungsbereich dieser Richtlinie. Unabhängig von der Befallsmenge kann die Bekämpfung durch geeignete Fachfirmen an jedem befallenen Baum eines Grundstückes einmal im Jahr nach Beantragung gefördert werden. Die behandelten Bäume sind in den einzureichenden Rechnungen einzeln aufzuführen. Förderbetrag: 50 % der Gesamtkosten, maximal 80 €/Baum/Jahr."
*Quelle: Umweltförderrichtlinie auf den Seiten der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
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